So berichtet eine Krankenschwester, die vor Jahren eine Familie in St. Valentin betreute, von ihrem „Hinschauen“: „Dort war ein etwa fünfjähriges Mädchen, das beim Auftauchen eines Onkels immer schreiend unter den Tisch geflüchtet ist, sich mit aller Kraft zu wehren versuchte, wenn er es auf den Schoß genommen hat. Ich wollte, dass die Polizei das mal vorsichtig überprüft - aber die wollte nur etwas unternehmen, wenn ich mit vollem Namen offiziell Anzeige erstatte.“ Dieses aber wollte die Krankenschwester nicht: „Was, wenn das Kind vielleicht nur hysterisch reagiert, aber nichts Verwerfliches dahinter ist - ich hätte dann dort wohl kaum noch weiter arbeiten können.“
Angst, durch falsche Verdächtigungen Nachbarschaftsfehden herauf zu beschwören, haben viele Landsleute. Oberösterreichs Sicherheitsdirektor Dr. Alois Lißl kennt diese Problematik: „Drum gibt’s ja eine sehr hohe Dunkelziffer - weil man sich über den Nachbarn nicht äußern will.“ Und er rät: „Bei einer Anzeige, die dann an die Staatsanwaltschaft geht, damit offiziell ermittelt werden darf, kann man darauf hinweisen, dass man anonym bleiben möchte - das wird dann im Akt vermerkt.“ Wobei Zeugen und Opfer bei Ermittlungen dann häufig umfallen: Im Vorjahr wurden österreichweit etwa 700 Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs erstattet - es kam dann aber nur zu knapp 130 Gerichtsverfahren…
Foto: Andi Schiel
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